Hier findest du häufige Fragen zum Verband und der Mitgliedschaft.
Falls deine Frage nicht beantwortet werden konnte, wende dich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Es gibt in unserem Landesverband zwei Arten der Mitgliedschaft:
  • mittelbares Mitglied über einen Verein oder eine Mitgliedergruppe
  • Einzelmitglied

Um mittelbares Mitglied werden zu können, müssen Sie einem Verein oder einer Mitgliedergruppe angehören, der/die in unserem Landesverband organisiert ist. Die Übersicht über diese Vereine/Mitgliedergruppen finden Sie unter Verband > Vereine.

Sollten Sie noch keinem dieser Vereine/Mitgliedergruppen angehören, nehmen Sie zunächst Kontakt zum Ansprechpartner des jeweiligen Vereins/der jeweiligen Mitgliedergruppe auf, erfragen die dortigen Konditionen, Voraussetzungen usw. und beantragen die Mitgliedschaft.

Sofern Sie einem dieser Vereine bzw. einer dieser Mitgliedergruppen angehören, stellen Sie über das Formular "Mitglieder in Vereinen bzw. Mitgliedergruppen", welches Sie unter Dokumente finden, einen Aufnahmeantrag, der vollständig auszufüllen, sowohl vom Mitglied als auch vom Vereinsvorsitzenden/Gruppensprecher zu unterschreiben und zusammen mit zwei Passbildern an die Geschäftsstelle zu übersenden ist.

Nach Eingang in der Geschäftsstelle wird Ihr Aufnahmeantrag schnellstmöglich bearbeitet. Die Aufnahme kann frühestens zum dem Tag erfolgen, an dem der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag in der Geschäftsstelle vorliegt. Eine rückwirkende Aufnahme ist nicht möglich. Soll die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (z. B. Antragseingang 15.12., Aufnahme erst zum 01.01. des Folgejahres), ist dies auf dem Antrag zu vermerken.

Sobald die Aufnahme in den Landesverband erfolgt ist, wird der BDS-Ausweis des Mitgliedes zusammen mit der Rechnung an den Vereinsvorsitzenden bzw. Gruppensprecher übersandt.

Um Einzelmitglied im Landesverband 10 werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK, Jagdschein)
  • Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag und die einmalige Aufnahmegebühr mittels SEPA-Lastschriftmandat
  • Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse
  • Übersendung eines aktuellen Führungszeugnisses

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, stellen Sie über das Formular "Einzelmitglieder", welches Sie unter Dokumente finden, einen Aufnahmeantrag, dem alle dort benannten Unterlagen beizufügen sind.

Nach Eingang in der Geschäftsstelle wird Ihr Aufnahmeantrag schnellstmöglich bearbeitet. Die Aufnahme kann frühestens zum dem Tag erfolgen, an dem die vollständigen Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle vorliegen. Eine rückwirkende Aufnahme ist nicht möglich. Soll die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (z. B. Antragseingang 15.12., Aufnahme erst zum 01.01. des Folgejahres), ist dies auf dem Antrag zu vermerken. Über die Aufnahme eines Einzelmitgliedes in den Landesverband 10 entscheidet das Präsidium.

Sobald die Aufnahme in den Landesverband erfolgt ist, wird der BDS-Ausweis zusammen mit der Rechnung an Sie versandt.

Die Beitragszahlung eines mittelbaren Mitglieds erfolgt ausschließlich über den Verein bzw. die Mitgliedergruppe.

Der Vereinsvorsitzende bzw. Gruppensprecher erhält zu Beginn eines jeden Jahres eine Beitragsrechnung für alle von ihm gemeldeten Mitglieder, die jeweils bis zum 28.02. zu bezahlen ist. Nach Zahlungseingang werden die Beitragsmarken an den Vereinsvorsitzenden bzw. Gruppensprecher versandt.

Bei unterjährigem Eintritt eines Mitgliedes erhält der Vereinsvorsitzende/Gruppensprecher die Rechnung zusammen mit dem BDS-Ausweis inklusive der Beitragsmarke.

Rechnungsempfänger ist immer der Verein bzw. die Mitgliedergruppe.

Die Beitragszahlung als Einzelmitglied erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug jeweils im Februar eines jeden Jahres.

Bei unterjährigem Eintritt erhalten Sie die Rechnung, die ebenfalls mittels Lastschrifteinzug beglichen wird, zusammen mit dem BDS-Ausweis.

Bei einem Vereins- bzw. Gruppenwechsel ist eine formlose E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular an die Geschäftsstelle zu senden. Diese muss den Namen und die BDS-Mitgliedsnummer sowie den neuen Verein bzw. die neue Mitgliedergruppe enthalten.

Die Umtragung erfolgt aber erst, wenn der Vereinsvorsitzende bzw. Gruppensprecher des neuen Vereins/der neuen Mitgliedergruppe den Wechsel bestätigt hat.

Der Wechsel wird im BDS-Ausweis dokumentiert. Dies kann durch den Vereinsvorsitzenden/Gruppensprecher erfolgen oder durch die Geschäftsstelle.

Die Anmeldung kann einfach über unser Anmeldeformular auf dieser Seite durchgeführt werden.
Bitte gib hierfür die benötigten Informationen ein und wähle aus, für welche Ausbildung du dich anmelden möchtest.

Das Anmeldeformular findest du hier.