Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses

Liebe Mitglieder,

seit dem 01.01.2026 ist für die Ausstellung einer Bescheinigung für das Fortbestehen des Sportschützenbedürfnisses für den Besitz von Waffen und Munition (§ 4 Abs. 4 und § 14 Abs. 2 und Abs. 4 WaffG) der Schießsportverband zuständig. Die Möglichkeit, dass dies auch der Verein machen kann, ist zum 31.12.2025 ausgelaufen.

Solltet ihr von der zuständigen Behörde nach § 4 Absatz 4 WaffG aufgefordert werden, eine solche Bescheinigung vorzulegen, wendet euch bitte mit einem Antrag an die Geschäftsstelle des BDS Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Welche Angaben und Unterlagen notwendig sind, haben wir euch in den Hinweisen zum Antrag auf Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses beschrieben.

Falko Dobbert
Präsident
Güstrow, 04.02.2026